Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Fotokabinett Grunert GmbH Rothenburger Str. 6/8 01099 Dresden,
Stand August 2022

Wir weisen darauf hin, dass der Link zu der Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung ab dem 15.02.2016 erreichbar ist.

Versand

Ein Versand ist nur innerhalb Deutschlands möglich.
Die Kosten für den Versand des Auftrages übernimmt der Auftraggeber.
Diese Kosten unterscheiden sich nach der jeweiligen Art der Ware und werden entsprechend ausgewiesen.

Bei Bestellungen mit einem Wert unter 5,-€ ( ohne Versandkosten ) berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 1,95€

Ab einem Auftragswert oder offenem Rechnungsbetrag von 75 Euro ist ein Versand nur gegen PayPal, Vorkasse oder Lieferung per Nachnahme möglich. Für Nachnahmelieferungen entstehen Mehrkosten in Höhe der Paket- und Nachnahmegebühren.

Auftragsannahme

Alle Aufträge werden von Fotokabinett Grunert GmbH nur zu den nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt.
Der Kunde erkennt diese in der jeweils gültigen Fassung mit der Auftragserteilung an.

Auftragsdurchführung

Der Auftraggeber schließt mit der Firma Fotokabinett Grunert GmbH durch das Absenden einer Bestellung einen Werkvertrag. Dieser bindet den Auftraggeber an seine Bestellung und verpflichtet ihn zur Annahme und Bezahlung der ausgeführten Arbeiten. Solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht die Lieferpflicht der Fotokabinett Grunert GmbH.

Urheberrechte

Für die Inhalte der übertragenen Bilddateien zeigt sich der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftraggeber sichert Fotokabinett Grunert GmbH mit der Beauftragung zu, dass durch die ordnungsgemäße Auftragsabwicklung keine Urheber-, Marken- oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.

Alle aus einer etwaigen Verletzung dieser Rechte entstehenden Folgen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber sichert mit Erteilung des Auftrages zu, dass die Inhalte der übertragenen Bilddateien nicht gegen die Strafgesetze verstoßen.

Sollten Fotokabinett Grunert GmbH Zuwiderhandlungen gegen diese Zusicherung bekannt werden, wird Fotokabinett Grunert GmbH unverzüglich die zuständigen Strafverfolgungsbehörden einschalten.

Gewährung einer begrenzten Lizenz

Der Kunde behält alle Rechte an allen Unterlagen, die an Fotokabinett Grunert GmbH durch den Kunden oder durch vom Kunden autorisierte Personen übertragen werden.

Damit dieser Service angeboten werden kann, gewährt der Kunde Fotokabinett Grunert GmbH ein nicht- ausschließliches, bezahltes, ständiges und weltweites Recht, diese Unterlagen zu kopieren, zu verteilen, anzuzeigen, auszuführen, zu veröffentlichen, zu übersetzen, anzupassen, zu modifizieren und sonstwie im Zusammenhang mit dem Service zu nutzen, unabhängig vom Medium, von der Technik oder der Form, wie diese verwendet werden.

Haftung

Fotokabinett Grunert GmbH haftet nur für Schäden an der Ware selbst. Eine Haftung für Versand- & Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

Eine Haftung für Beschädigungen oder den Verlust von Daten auf eigenen oder sonstigen Datenträgern sowie auf den elektronischen Datenübertragungswegen und Netzwerken ist ausdrücklich ausgeschlossen.

wichtiger Hinweis!
( Auszug aus den AGB’s unseres Logistikpartners GLS )

“Nach Ziffer 10.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von GLS haftet General Logistics Systems ausschließlich für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung an der Ware entsteht, während sich das Paket in der Obhut von General Logistics Systems befindet. General Logistics Systems haftet nicht für Folgeschäden und Folgekosten wie z.B. rein wirtschaftliche Verluste, Gewinneinbußen, entgangener Gewinn oder Umsatzverluste. Für Schäden an der Verpackung übernimmt General Logistics Systems ebenfalls keine Haftung.”

Somit können Reklamationen, welche in diesem Rahmen fallen, nach einer Annahme der Ware nicht mehr berücksichtigt werden, da davon auszugehen ist, dass sich die Ware zu diesem Zeitpunkt in einwandfreiem Zustand befunden hat.

Datenschutz

Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass seine für die Auftragsabwicklung sowie freiwilligen Speicherung seiner Bilddateien notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Er stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

Die Verarbeitung der Daten geschieht unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG sowie des Teledienstedatenschutzgesetzes TDDSG.

Sämtliche Daten werden von Fotokabinett Grunert GmbH vertraulich behandelt.

Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

Fotokabinett Grunert GmbH verpflichtet sich für den Fall des Widerrufes zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten, es sei denn, ein Bestellvorgang ist noch nicht vollständig abgewickelt.

Datensicherheit und Datenspeicherung

Fotokabinett Grunert GmbH setzt bei der Auftragserteilung voraus, dass der Auftraggeber für die Sicherheit und Speicherung seiner Daten auch über den Zeitpunkt der Auslieferung der Arbeiten an ihn hinaus selbst zuständig ist.

Eine Sicherung der vom Auftraggeber übermittelten Daten durch Fotokabinett Grunert GmbH erfolgt nicht.

Fotokabinett Grunert GmbH übernimmt keinerlei Garantie für die Sicherheit oder Verfügbarkeit der übermittelten Daten.

Lieferung, Lieferzeit

Alle Aufträge werden möglichst kurzfristig ausgeführt. Geringfügige Lieferverzögerungen berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung oder zum Schadenersatz.

Für Lieferverzögerungen durch den Versandweg übernehmen wir keine Haftung. Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht zu dem Zeitpunkt auf den Kunden über, sobald die Ware den Firmensitz der Fotokabinett Grunert GmbH verlassen hat.

Bilder zur Abholung werden 3 Monate nach Fertigstellung kostenlos aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, die Fotoarbeiten auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers an diesen zu versenden.

Gewährleistung

Mängelrügen müssen, soweit sie offensichtliche Mängel betreffen, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der in Auftrag gegebenen Arbeiten vom Kunden geltend gemacht werden.

Als berechtigte Mängel gelten nur technische Unzulänglichkeiten, die nach dem bisherigen Stand der Technik vermeidbar gewesen wären, nicht jedoch geschmackliche Gesichtspunkte wie zum Beispiel Farbverschiebungen.

Bei nicht erkennbaren Mängeln gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von sechs Monaten. Bei berechtigten Beanstandungen besteht nur Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl.

Reklamationen

Für Reklamationen gelten die gleichen Bestimmungen wie unter dem Punkt Gewährleistung. Es wird ausdrücklich keine Gewähr für übereinstimmende Farben der Bilder mit den Original Dateien gewährleistet. Farbliche Differenzen werden als Reklamation nicht anerkannt. Weiterhin werden keine Reklamationen anerkannt, die durch eine mangelhafte Qualität (z.B. Auflösung) der Original Bilddateien hervorgerufen werden.

Modifikationen/Änderungen

Der Anbieter kann die Bedingungen jederzeit ändern. Diese werden in der aktuellsten Version entsprechend bereitgestellt.
Die Auftragserteilung / der Bestellvorgang kann nur unter der Kenntnisnahme und der entsprechenden Einwilligung in die Bedingungen erfolgen.
Der Anbieter kann einen oder alle Aspekte des Service nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Mitteilung beenden oder revidieren.
Sollten einzelne Passagen der AGB nach geltendem Recht ungültig sein, behalten alle anderen Passagen ihre Gültigkeit.

Mit Erscheinen einer aktualisierten Version der AGB verlieren ältere Versionen ihre Gültigkeit.

Gerichtsstand ist Dresden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Fotokabinett Grunert GmbH, im nachfolgenden Verwender genannt

1.Allgemeines:

a) Leistungen, Angebote, Reparaturarbeiten, Lieferungen und sonstige vertraglichen Vereinbarungen des Verwenders erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

b) Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nur durch schriftlich oder schriftlich bestätigte Vereinbarung ausgeschlossen werden.

c) Abweichende Bedingungen des Abnehmers, die vom Verwender nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, sind unverbindlich, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

2. Vertragsschluss:

a) Alle Angebote des Verwenders sind grundsätzlich freibleibend.

b) Verträge können sowohl schriftlich als auch mündlich geschlossen werden. Im Falle einer schriftlichen Bestellung des Abnehmers ist der Kaufvertrag abgeschlossen, wenn der Verwender innerhalb von zehn Tagen die Annahme der Bestellung bestätigt hat oder die Lieferung ausgeführt ist. Der Verwender ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit mitzuteilen.

3. Lieferung, Verzug:

a) Über die Lieferzeiten von Fotoartikeln, -zubehör u. a. sowie über die Entwicklungs- und Bearbeitungszeit für Filme, Drucke, Scans und Bildbearbeitungen werden gesonderte Vereinbarungen zwischen dem Verwender und dem Abnehmer getroffen. Dabei kann der Verwender von den für ihn geltenden Lieferfristen zuzüglich eines angemessenen weiteren Zeitraumes ausgehen, sofern diese für den Abnehmer so hinreichend bestimmbar sind, dass dieser das Fristende selbst berechnen kann. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.

b) Die Lieferfristen beginnen bei mündlich geschlossenen Verträgen mit dem Tag des Vertragsschlusses, bei schriftlich geschlossenen Verträgen mit Datum der Auftragsbestätigung durch den Verwender.

c) Bei Lieferverzug ist der Abnehmer berechtigt, nach Ablauf einer schriftlich gesetzten, angemessenen, mindestens jedoch zweiwöchigen Nachfrist durch schriftliche Erklärung unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen vom Vertrag zurückzutreten. Will der Abnehmer Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, so muss er dem Verwender eine Nachlieferfrist von mindestens vier Wochen setzen mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Nachlieferungsfrist wird von dem Tage an berechnet, an dem die schriftliche Mitteilung des Abnehmers an den Verwender bei diesem eingeht.

Schadensersatzansprüche gegen den Verwender sind nur dann gegeben, falls der Verzug oder die Unmöglichkeit der Lieferung auf dem groben Verschulden des Verwenders beruht. Vor Ablauf der Nachlieferungstrist sind Ansprüche des Abnehmers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.

d) Im Falle eines Annahmeverzuges des Abnehmers hat der Verwender bei etwaiger, Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einzustehen.

e) Die Abnahme der vertraglich zu erbringenden Leistung des Verwenders ist eine Hauptpflicht. Bei Nichtabnahme durch den Abnehmer ist der Verwender berechtigt, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schadensersatz geltend zu machen 20% des Kaufpreises als Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. Der Abnehmer ist berechtigt, den Anfall eines geringen Schadens nachzuweisen.

f) Der Versand der Ware erfolgt immer auf Rechnung und Gefahr des Abnehmers. Die Gefahr geht auf den Abnehmer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.

4. Kaufpreis, Zahlung, Aufrechnung:

a) Die Preise des Verwenders verstehen sich zahlbar brutto ohne Abzug inklusive der zum Zeitpunkt der Leistung oder Lieferung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkosten.

b) Wird der vereinbarte Preis vor Lieferung oder Leistung gesenkt, so gilt der gesenkte Preis als vereinbart.

c) Falls bei Bezug auf Lieferschein bereits in der Rechnung ein gesondertes Fälligkeitsdatum für die Zahlung des Kaufpreises ausgewiesen ist, gerät der Abnehmer bei Nichtentrichtung des vereinbarten Preises ohne vorherige Mahnung automatisch in Zahlungsverzug. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Verwender berechtigt. pauschale Verzugszinsen in Höhe von 2% über den Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen, sofern der Verwender nicht mit einem höheren Zinssatz belastet ist bzw. durch den Abnehmer eine geringere Belastung nachgewiesen wird.

d) Dies gilt auch für den Fall der Entgeltstundung durch den Verwender.

e) Wechsel und Schecks werden nicht angenommen.

f) Die Aufrechnung gegen Forderungen des Verwenders ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich.

5. Eigentumsvorbehalt:

a) Die verkauften Gegenstände bleiben Eigentum des Verwenders bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag dem Verwender gegen den Abnehmer zustehenden Ansprüche.

b) Der Abnehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Abnehmer bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen und sonstige Ansprüche gegen seine Kunden mit allen Nebenrechten an den Verwender ab. Der Abnehmer ist auch nach Abtretung zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. Bei Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkursverfahrens. eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens oder sonstigem Vermögensverfall des Abnehmers kann der Verwender verlangen, dass der Abnehmer an den Verwender die abgetretenen Forderungen, deren Bestand und deren Schuldner bekannt gibt. alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner die Abtretung anzeigt.

c) Der Abnehmer ist verpflichtet, die gekauften Gegenstande während der Zeit des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Der Abnehmer hat den Verwender von Zugriffen Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich zu benachrichtigen. Die Kosten notwendiger Interventionen sind vom Abnehmer zu tragen.

d) Ferner ist der Abnehmer verpflichtet, Verlust oder Beschädigung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sowie alle Umstande, die die Geltendmachung weiterer Ansprüche des Verwenders vereiteln könnten, unverzüglich anzuzeigen.

e) Der Abnehmer ist nicht berechtigt, die unter Vorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übertragen.

f) Kommt der Abnehmer in Zahlungsverzug oder kommt er sonst seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, so ist der Verwender nach vorangegangener Mahnung berechtigt, die Ware zurückzunehmen. Der Abnehmer ist zur Herausgabe der Ware an den Verwender verpflichtet. In der Zurücknahme durch den Verwender liegt – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Verwender würde dies ausdrücklich schriftlich bestätigen.

6. Gewährleistung, Herstellergarantie:

a) Die Gewährleistung für alle Neugeräte beträgt 24 Monate. Die Rüge von offenen zutage tretenden Mängel ist nur innerhalb einer Woche zulässig. Sie erfolgt durch Nachbesserung.

b) Handelsübliche oder geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Designs können nicht beanstandet werden.

c) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Übergabe der Ware an den Abnehmer. Die Gewährleistungsansprüche sind unverzüglich unter Vorlage des Kaufvertrages bzw. Kassenzettels oder in anderer Weise glaubhaft geltend zu machen.

d) Gebrauchte Ware und Zweite-Wahl-Ware wird wie besichtigt und mit 12 Monaten Gewährleistung verkauft.

e) Der Gewährleistungsumfang umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern und den Mehraufwand, soweit sie durch äußere Einflüsse und Bedienungsfehler entstanden sind .Der Ersatz von verbrauchtem Erstausstattungszubehör (z. B Filme) ist nicht Bestandteil des Gewährleistungsumfangs.

f) Soweit für Lieferungen oder Leistungen eine Herstellergarantie besteht. gilt: Der Abnehmer ist verpflichtet, zunächst die Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller geltend zu machen. Sollte eine Schadloshaltung bei Hersteller unzumutbar sein oder werden so leben zu diesem Zeitpunkt die Gewährleistungsverpflichtungen des Verwenders wieder auf.

7. Rücktritt:

Der Verwender kann berechtigterweise vom Vertrag zurücktreten,

a) falls ungünstige Nachrichten über die Kreditwürdigkeit oder Zahlungsfähigkeit des Abnehmers bekannt werden;

b) wenn er wegen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder sonstiger nicht nur vorübergehender, unvorhersehbarer, durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindender Leistungshindernisse die Lieferung des Verkaufsgegenstandes nicht durchführen kann;

c) wenn bei einer Bestellung zwischen dem Bestelldatum und dem Auslieferungszeitpunkt eine Preiserhöhung seitens des Herstellerwerkes stattgefunden hat und es dem Verwender deshalb wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, zu dem genannten Kaufpreis die Ware zu veräußern, insbesondere die Ware vom Verwender unter Einkaufspreis weiter veräußert werden musste, und er sie in dem vorgenannten Zeitraum nicht am Lager hatte. Dies gilt nur dann, wenn der Verwender gegenüber dem Herstellerwerk verpflichtet ist den neuen höheren Kaufpreis zu bezahlen.

8. Reparaturen, Dienstleistungen:

a) Bei einem Reparatur- oder Dienstleistungsauftrag wird dem Abnehmer eine Empfangsbestätigung (Reparatur- oder Dienstleistungsscheinschein) ausgehändigt. Die Rückgabe der Reparatur- oder Dienstleistungssache kann nur gegen Vorlage dieses Beleges erfolgen. Erklärt sich der Auftragsnehmer im Einzelfall bereit, die Reparatur- oder Dienstleistungssache auch ohne Belegrückgabe abzugeben, so ist er berechtigt, von dem Empfänger einen Identitätsnachweis sowie eine Quittung zu verlangen.

b) Sollten sich Reparatur- oder Dienstleistungsmängel zeigen, so ist der Verwender zur Nachbesserung berechtigt.

c) Erfolgt eine Nachbesserung nachweislich nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder schlägt sie nach einem dreimaligen Versuch fehl, so hat der Abnehmer das Recht,
nach seiner Wahl Herabsetzung des Reparatur- oder Dienstleistungspreises zu verlangen (Minderung) oder den Vertrag rückgängig zu machen (Wandelung).

d) Ein vom Kunden in Auftrag gegebener Kostenvoranschlag ist vergütungspflichtig, es sei denn, der Verwender hat den Abnehmer darauf nicht in einer gesondert zu unterzeichnenden Erklärung hingewiesen. Bei Nichtausführung der Reparatur werden hierfür je nach Gerät und Hersteller € 40,00 zuzüglich etwaiger Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten sowie sonstiger Fremdkosten, insbesondere die zur Erstellung des Kostenvoranschlages berechnet.

e) Beschränkt der Abnehmer den Reparaturauftrag auf bestimmte Mängel, so bleibt es vorbehalten, anderweitige Reparatur- und Justierarbeiten, die mit der Funktion des Geräts unvermeidbar zusammenhängen, mit auszuführen.

f) Bei Reparaturen und Dienstleistungen ist der Kaufpreis sofort nach Aushändigung der Ware und deren Annahme durch den Abnehmer fällig. Zur Sicherung seiner Forderung steht dem Verwender an der Ware ein Unternehmerpfandrecht zu.

g) Während der Reparaturzeit haftet der Verwender gemäß den Bestimmungen von

Ziffer 9.

h) Alle aus mangelhafter Reparatur resultierenden Schadensersatzansprüche (also auch aus positiver Vertragsverletzung für Mangelfolgeschäden) verjähren innerhalb von sechs Monaten, sofern nicht der Verwender den Mangel arglistig verschwiegen hat.

I) Im Übrigen gelten die übrigen Bestimmungen sinngemäß.

9. Schadensersatzansprüche und Haftungsbeschränkung:

a) Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Schlechterfüllung, sonstigen Leistungsstörungen, Verschulden bei Vertragsabschluß und aus Delikt sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln seitens des Verwenders oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde.

b) Bei Mietverträgen ist zu beachten, dass der Mieter für den ordnungsgemäßen Zustand bei Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt zu sorgen hat. Der Mieter hat bei Beschädigung oder Zerstörung des Gerätes Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten.

c) Bei Verlust und Beschädigung von Fotoarbeiten, Filmen, Dias oder Negativen kann Ersatz nur in Höhe des Filmmaterials (Ersatz durch Lieferung neuen Materials gleicher Art und Menge) geleistet werden. Weitergehende Ansprüche sind nur unter den Voraussetzungen von

9a) gegeben. Falls eine über den Rahmen der üblichen Sorgfalt hinausgehende Behandlung von Filmmaterial etc. gewünscht wird, muß der Abnehmer den Verwender ausdrücklich darauf hinweisen und sich eine dahingehende Vereinbarung schriftlich bestätigen lassen. Sonst entsteht für den Verwender keine zusätzliche Einstandspflicht. Der Abnehmer hat in jedem Falle den Verwender auf evtl. Schadensrisiken und die evtl. Schadenshöhe hinzuweisen.

10. Verjährung:

Die Ansprüche aus den geschlossenen Verträgen verjähren innerhalb von drei Jahren nach ihrer Entstehung, soweit nicht kürzere gesetzliche Verjährungsfristen bestehen.

11. Nebenabreden:

a) Eine Abtretung von Rechten oder Übertragung von Pflichten aus dem geschlossenen Vertrag bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verwenders.

b) Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Abnehmer und dem Verwender unterliegen ausschließlich deutschem Recht.

c) Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist Dresden.

d) Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist der Sitz der Gesellschaft des Verwenders, soweit der Abnehmer entweder selbst Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

e) Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hier von die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder
Vereinbarungen nicht berührt.

f) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.